Ort: |
Reinhardtsdorf-Schöna |
Anzahl Zimmer: |
2,0 |
Wohnfläche: |
53 m² |
Warmmiete: |
409,00 € |
Nettokaltmiete: |
289,00 € |
Objekttyp: |
Wohnung |
Ausstattung: |
Gartennutzung |
LageDie Wohnung befindet sich im ersten von drei Wohnblöcken mit insgesamt 24 Wohnungen im OT Reinhardtsdorf der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna. Eine Bushaltestelle (stündlicher Verkehr) ist ca. 500 Meter entfernt. Die Innenstadt von Pirna erreichen Sie in 25 km, Decin in Tschechien in 30 km (Grenzübergang 18 km). Die Festung Königstein ist 14 km entfernt. Der Nationalpark "Sächsische Schweiz" bietet zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten in die unmittelbare Umgebung.
ObjektbeschreibungDie Zweiraumwohnung befindet sich im ersten Obergeschoss eines aus 4 Wohneinheiten bestehenden Mehrfamilienhauses. Alle Zimmer sind vom Flur aus begehbar. Aus den Fenstern von Küche und Bad hat man einen traumhaften Blick auf die Schrammsteine der anderen Elbseite. In der Küche lässt sich problemlos eine schöne Sitzecke unterbringen. Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Der Garten hinter dem Haus kann von den Bewohnern gemeinschaftlich genutzt werden.
AusstattungIm Wohnzimmer, Flur und Küche finden Sie pflegeleichten PVC-Belag in Laminatoptik. Im Schlafzimmer wurde Teppichbelag verlegt. Alle Fenster sind isolierverglast.
Die Küche mit Fenster verfügt über Elektroherdanschluss und Fliesenspiegel.
Das geräumige Bad mit Fenster ist raumhoch gefliest. Badewanne, WC, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss sind vorhanden.
Der Telefonanschluss ist vorbereitet. Laut Internetauskunft von der Deutschen Telekom ist DSL bis zu 16 Mbit/s verfügbar.
Sonstige AngabenEine Garage kann zusätzlich vom Mieter für 20,00 €/Monat gemietet werden.
EnergieVerbrauchsausweis: Energieverbrauch 156 kWh/(m².a), wesentliche Energieträger für die Heizung: Öl, Baujahr lt. Energieausweis: 1988
Ihr Ansprechpartner
Schmerl |
Fax: | 03521/7581-99 |
Alle Angaben stammen vom Eigentümer oder Trägern öffentlicher Belange und wurden von uns nicht nachgeprüft. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der Mietvertrag. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Nachgewiesen wird ausschließlich die Mieteinheit ohne jegliche Eigenschaftszusicherung.
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